Angehörigenpflege: nicht ohne die gesetzliche Pflichtberatung!
Angehörige, Freunde oder Bekannte sind nach wie vor der größte „Pflegedienst“, wenn es darum geht, die Versorgung eines geliebten Menschen zu Hause zu übernehmen.
Jedoch: Wenn kein ambulanter Pflegedienst involviert ist, sieht sieht der Gesetzgeber gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI (11. Buch im Sozialgesetzbuch) vor, dass regelmäßige Pflegeberatungen durch speziell geschulte Pflegefachkräfte stattfinden müssen.
Diese Beratungen dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.
Und sie bieten Pflegebedürftigen und Pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
Geballtes Fachwissen: bei uns gibt es eigens ein Team für die Pflegeberatung!

Unsere erfahrenen Beraterinnen stehen mit hilfreichen Tipps und Informationen zur Seite, um die Versorgung für alle Beteiligten so angenehm wie möglich zu gestalten.
Gut zu wissen: Die Häufigkeit der Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad ab:
- Pflegegrad 1: jährliche Beratungen auf freiwilliger Basis – Keine Pflicht (aber immer sinnvoll)
- Pflegegrad 2 + 3 : Halbjährliche Beratung Pflicht
- Pflegegrad 4 + 5 : Vierteljährliche Beratung Pflicht
Die Beratung ist für die Betroffenen KOSTENFREI.
Unsere Pflegeberatung ist von den Pflegekassen zertifiziert und die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Hier geht es zu unserer Beratungsseite.
