Körperpflege bei Pflegebedürftigen
Jeder Mensch hat ein elementares Bedürfnis, erfrischt zu sein, gut zu riechen und sich wohl zu fühlen.
Solange es allein möglich ist, kümmert sich jeder Mensch selbst darum. Ist die Körperpflege nicht mehr allein möglich, müssen wir anderen Menschen deutlich machen, welche Rituale uns wichtig sind und auf was wir verzichten können. Wir müssen andere Menschen ganz nah an uns heranlassen, damit sie sich unserer Hilflosigkeit annehmen.
Die kleine Grundpflege umfasst die Körperpflege bzw. das Waschen von Teilbereichen des Körpers. Die große Grundpflege beinhaltet hingegen eine Ganzkörperwäsche an Waschbecken oder Schüssel, duschen oder baden, Haare waschen, trocknen und kämmen.
Grundpflege Leistungen auf einen Blick:
- Umfassende Körperpflege
- Waschen, Kämmen und Rasieren
- Der Toilettengang: Darm und Blase entleeren
- Mobilität
- Krankenbeobachtung
- Prophylaxen
- Förderung
Grundpflege Kosten
Die Kosten der Grundpflege sind im Pflegestärkungsgesetz 3 festgelegt. In der Regel wird die Pflege in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege, von der Pflegekasse übernommen. Dabei gelten die Sätze der Pflegeversicherung. Wurden die Leistungen zur Pflege allerdings von einem Arzt verordnet und gehören zur häuslichen Pflege, kann auch die Krankenkasse die Kosten übernehmen.
Die durch die Pflege entstehenden Kosten werden nur dann von der Pflegekasse beziehungsweise von der Pflegeversicherung übernommen, wenn die pflegebedürftige Person in einen Pflegegrad eingestuft wurde. Ein Pflegegrad der Stufe Eins muss vorliegen, um diese grundlegende Pflege zu bekommen.