Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Haben Sie schon Ihren Termin?
Zu Jahresbeginn erhalten viele Personen, die Pflegegeld beziehen, Post von der Pflegekasse: ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist nötig.
Beratungseinsatz ist Pflicht
Pflegebedürftige, die privat gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, müssen ab Pflegegrad Stufe 2 zur Sicherstellung der Qualität regelmäßig Beratungseinsätze – auch Kontrollbesuche genannt – durchführen lassen.
Werden diese Beratungseinsätze nicht nachgewiesen, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Tipp: Diese Termine bieten für Sie immer auch die Chance auf eine Höherstufung, weitere Hilfsmittel oder neue Therapien.
Wir führen gerne den Beratungseinsatz bei Ihnen durch – völlig kostenlos. Ein Anruf genügt!

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns noch heute.
Unsere Pflegeberaterin Antonia Grosche ist gerne für Ihr Anliegen da:
06281 – 56 56 858
beratung@pflegehih.de